Hamburg Airport Fluglärm und Lärmschutz
Umwelt

Fluglärm und Lärmschutz

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Der Schutz vor Fluglärm ist für uns mehr als ein gesetzlicher Auftrag. Unser Anliegen ist es, transparent und für alle Interessierten nachvollziehbar zu informieren.

Tobias Joppa - Fluglärmtechnik & -auswertung

Überwachung der Lärmemissionen 

Als stadtnaher Flughafen nimmt Hamburg Airport die Verantwortung gegenüber seinen Nachbarn in Bezug auf Lärmschutz sehr ernst. Die Entwicklung der Lärmemissionen wird mit 16 stationären und 2 mobilen Messanlagen genauestens überwacht. Alle erhobenen Daten werden regelmäßig und transparent veröffentlicht:


Lärmschutz – aktiv und passiv

Wichtige Bausteine sind vor allem das lärmabhängige Anreizsystem bei den Start- und Landeentgelten sowie der damit verbundene Einsatz leiserer und effizienter Flugzeuge. Darüber hinaus hat Hamburg Airport in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten über 40 Millionen Euro in passive Lärmschutzmaßnahmen investiert. Auch in Zukunft wird der Hamburger Flughafen alle Anstrengungen unternehmen, um die Lärmbelastungen so gering wie möglich zu halten.

Unser Ziel: eine faire Balance

Hamburg Airport ist es wichtig, eine Balance zwischen den touristischen und wirtschaftlichen Interessen der Metropolregion Hamburg einerseits und dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner andererseits sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde bereits 1998 eine Obergrenze für den in Hamburg und Schleswig-Holstein zulässigen Fluglärm festgelegt: das sogenannte Lärmkontingent.

Lärmkontingent als Obergrenze

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Durchschnittliche Fläche Dauerschallpegel 62 dB(A) in km2 (2012 - 2020)

Das Lärmkontingent beschreibt die flächenmäßige Ausbreitung des Fluglärms in einer Kontur von > 62 dB(A) und wird jährlich auf Basis der Flugdaten der sechs verkehrsreichsten Monate (in der Regel: Mai bis Oktober) neu berechnet. Als Obergrenze und Vergleichswert dient dabei die im Bemessungsjahr 1997 berechnete äquivalente Lärmfläche von 20,4 km². In den vergangenen Jahren wurde das zulässige Lärmkontingent stets unterschritten. 2021 lag es bei 9,44 km². Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten zehn Jahre hat sich das zulässige Lärmkontingent 2021 um rund 26 Prozent verringert. Noch in den siebziger und achtziger Jahren betrug diese Vergleichsfläche noch fast 80 bzw. 46 km².


Weniger Lärm – trotz Wachstum

Diese Werte machen deutlich, dass steigende Passagierzahlen nicht im gleichen Maße zu einem Anstieg des damit verbundenen Fluglärms führen. Der Grund: Neben dem Einsatz moderner, leiserer Flugzeuge steigt die Auslastung der Maschinen. Flugzeuge der neuesten Generation wie der Airbus A320neo werden beim Start rund 5 bis 6 dB(A) und damit noch einmal spürbar leiser sein.


Verantwortung gegenüber Anwohnern

Die stadtnahe Lage des Flughafens Hamburg bringt viele Vorteile mit sich. Neben dem Vorteil kurzer Wege haben sich z. B. viele große, internationale Unternehmen in Hamburg angesiedelt und zahlreiche Arbeitsplätze wurden geschaffen. Zugleich ist mit dieser Lage aber auch eine besondere Verantwortung verbunden: Mit strengen Nachtflugbeschränkungen wird die Hamburger Bevölkerung vor Fluglärm geschützt. Zudem führt der Flughafen Hamburg seit über 40 Jahren Lärmschutzprogramme durch, um die unmittelbare Nachbarschaft des Flughafens vor Fluglärm zu schützen.

Nachtflugbeschränkungen

Von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr abends findet am Hamburg Airport der planmäßige Flugbetrieb statt. Ab 23 Uhr gelten strenge Nachtflugbeschränkungen. Nur bei nachweislich unvermeidbaren Verspätungen können im gewerblichen Luftverkehr einzelne Flüge bis 24 Uhr abgewickelt werden.

betriebszeiten

In der Zeit von Mitternacht bis 6 Uhr morgens sind ausschließlich Flüge mit vorheriger, kostenpflichtiger Ausnahmegenehmigung durch die Behörde für Umwelt und Energie zulässig. Katastrophen-, medizinische Hilfsleistungs-, Such-, Rettungs- und polizeiliche Einsätze sind von den Nachtflugbeschränkungen ausgenommen.

Um die Verspätungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen, werden am Hamburg Airport auch finanzielle Anreize gesetzt: Bereits im Jahr 2001 hat der Flughafen ein Gebührensystem eingeführt, wonach die Airlines in den späten Abendstunden und der Nacht hohe Aufschläge auf die Lärmentgelte zahlen müssen. Diese Aufschläge hat Hamburg Airport zum 14. Juni 2017 noch einmal deutlich erhöht: Der Lärmzuschlag wurde in allen sieben Lärmklassen verdoppelt. Der Zuschlag für Starts und Landungen nach 23 Uhr wurde in fünf Stufen zeitlich gestaffelt und auf bis zu 700 Prozent angehoben. Als ergänzende Maßnahme wird für den Einsatz lärmmindernder Wirbelgeneratoren ein Abschlag gewährt.

Lärmschutzprogramme

Seit über 40 Jahren führt der Flughafen Hamburg Lärmschutzprogramme durch, um die unmittelbare Nachbarschaft des Flughafens vor Fluglärm zu schützen. Seit dem ersten Lärmschutzprogramm im Jahr 1974 hat der Flughafen Hamburg rund 40 Millionen Euro in passive Lärmschutzmaßnahmen investiert. Fast 20.000 Haushalte wurden mit Schallschutzfenstern versehen und/oder mit annähernd 10.000 Schalldämmlüftern in Schlaf- und Kinderzimmern bestückt.

Alle Fakten auf einen Blick:

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Seit Beginn der Lärmschutzprogramme konnte der Hamburger Flughafen ca. 20.000 Haushalte mit Schalldammfenstern oder Schalldämmlüftern ausstatten.

Vom 1. Dezember 2019 bis zum 21. Februar 2022 (solange Fördermittel zur Verfügung stehen) bietet Hamburg Airport gemeinsam mit den Fluggesellschaften, die regelmäßig von und nach Hamburg fliegen, das „Freiwillige Lärmschutzprogramm 9+“ an. Förderberechtigt sind Haushalte, die sich im Umkreis von 1.300 Metern rund um das Startbahnkreuz befinden (vgl. Infoflyer). Auch für Haushalte, die bereits im Rahmen des 9. Lärmschutzprogramms unterstützt wurden, ist eine zweite Förderung möglich. Unterstützt wird der Einbau von Schallschutzfenstern in allen Aufenthaltsräumen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer), wenn die vorhandenen Fenster ein Schalldämm-Maß <35 dB erbringen, sowie Schalldämmlüfter oder alternativ eine Fensterautomation in Schlaf- und Kinderzimmern.

Der maximale Förderungsbetrag liegt bei 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Mehraufwendungen oder Sonderwünsche müssen von den Eigentümern selbst getragen werden.

**Die Antragsfrist ist zum 23.02.2022 abgelaufen!**

Nachbarn am Airport: Anspruch auf Zuschüsse

Um den passiven Schallschutz weiter zu fördern, wurde 2012 in den Hamburger Einflugschneisen und im nördlich angrenzenden Schleswig-Holstein das 9. Lärmschutzprogramm gestartet. Durch eine Neuregelung der Lärmschutzzonen für den Tag- und Nachtbetrieb gibt das Lärmschutzprogramm damit noch mehr Bürgern als bisher die Möglichkeit, Zuschüsse für bauliche Lärmschutzmaßnahmen an ihren Wohnungen und Häusern zu beantragen. Wir hatten uns entschieden, bei der Erstattung nicht den Ablauf der gesetzlichen Frist von 6 Jahren abzuwarten, sondern direkt mit der Festsetzung des Lärmschutzbereiches in 2012 aktiv zu werden. Zudem unterstützt Hamburg Airport die Anwohner bei allen Schritten der Antragstellung und Umsetzung.

Das 9. Lärmschutzprogramm wird seit März 2012 vom Flughafen Hamburg in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie sowie dem Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume umgesetzt. Die Grundlage hierfür bildet das 2007 novellierte Fluglärmgesetz.

Mit diesem Lärmschutzprogramm hat der Flughafen Hamburg auf das Fluglärmgesetz und die dazugehörigen Verordnungen reagiert. Detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, zur Lärmberechnung sowie Anträge zum Download für Hamburg finden Sie unter: Fluglärmschutz - hamburg.de und für Schleswig-Holstein hier: Inhalte - Fluglärm - schleswig-holstein.de

Ob Ihr Wohneigentum in Hamburg in die entsprechenden Lärmschutzzonen fällt, erfahren Sie auf der interaktiven Karte der Stadt Hamburg www.hamburg.de/fluglaermschutzzonen und für das Land Schleswig-Holstein auf der Internetseite des Geoportals: Geoportal der Metropolregion Hamburg.

**Die Antragsfrist ist zum 23.02.2022 abgelaufen!**

Weitere Lärmschutzmaßnahmen

Seit 2012 wenden Airlines am Hamburg Airport das sogenannte Flachstartverfahren an, um Treibstoff zu sparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. In den Sitzungen der Fluglärmschutzkommission wurde jedoch deutlich, dass einige Anwohnerinnen und Anwohner dieses veränderte Startverfahren als Steigerung der Lärmemissionen empfinden. Nun wurde das Flachstartverfahren am Hamburger Flughafen eingeschränkt.

Grundsätzlich können Airlines und Piloten sich zwischen zwei lärmmindernden Startverfahren entscheiden. Diese wurden von der UNO-Organisation ICAO (International Civil Aviation Organisation) festgelegt und unter den Bezeichnungen NADP 1 und NADP 2 (Noise Abatement Departure Procedure) niedergeschrieben. Als Variable ist dort u.a. die Höhe des Cutbacks für beide Startverfahren angegeben.

Beim sogenannten Flachstartverfahren liegt die Cutback-Höhe, also die Höhe, in der Flugzeuge nach dem Start die Klappen einfahren und die Triebwerksleistung zurücknehmen, deutlich niedriger als bei anderen Varianten. In der Regel beträgt sie 1.000 statt 1.500 Fuß.

Lärmauswirkungen hängen vom eigenen Standort ab

Die professionellen Fluglärmmessungen des Hamburger Flughafens haben ergeben, dass die Auswirkungen des Flachstartverfahrens wesentlich von der eigenen Position in Bezug zum Flugzeug abhängen. In unmittelbarer Flughafennähe und direkt unter der Abflugroute hat der Geräuschpegel um bis zu 2 dB(A) zugenommen. An anderen Messstellen konnte keine spürbare Veränderung nachgewiesen werden.

Hamburger Flughafen setzt sich für Einschränkung des Flachstartverfahrens ein

Der Hamburger Flughafen nimmt das Empfinden seiner Nachbarinnen und Nachbarn ernst und setzt sich für einen Verzicht des sogenannten Flachstartverfahrens ein. Auf Initiative des Flughafens wurde im März 2017 eine entsprechende Empfehlung zum Verzicht auf dieses Startverfahren im Luftfahrthandbuch (AIP) für Hamburg vorgenommen.

Flughäfen, Flugzeughersteller, Airlines und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) eint das Bestreben, den Lärm so weit wie möglich zu reduzieren. Dabei sollen auch die Flugrouten über Hamburg und Schleswig-Holstein so gewählt werden, dass eine möglichst geringe Anzahl Menschen von Fluglärm betroffen ist.

Festlegung von Lärmminderungsstrecken

Maßgebend für die Festlegung der Flugrouten sind internationale Standards für die Konzeption dieser Strecken, bei denen neben dem sicheren Flugverkehr die Lärmminderung steht. Bei der Festlegung derartiger Lärmminderungsstrecken (Minimum Noise Routings) stand und steht die DFS im engen Austausch mit der örtlichen Fluglärmschutzkommission. Auf Nachfrage werden die Flugrouten und Anflugverfahren detailliert untersucht, in der Fluglärmschutzkommission diskutiert und bei Bedarf angepasst.

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DFS – Deutsche Flugsicherung GmbH

Die Deutsche Flugsicherung GmbH mit Hauptsitz im hessischen Langen ist Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes und im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr gesetzlicher Auftrag ist die sichere, geordnete und flüssige Organisation des Luftverkehrs.

Um die Lärm- und Schadstoffbelastungen am Boden so gering wie möglich zu halten, hat Hamburg Airport den Einsatz der sogenannten Hilfstriebwerke (Auxiliary Power Unit, kurz APU), die bei den meisten Flugzeugtypen die Energieversorgung während der Bodenzeit sicherstellen, eingeschränkt. Nach Erreichen der Parkposition müssen diese ausgeschaltet werden. Stattdessen beziehen die Flugzeuge den notwendigen Strom als “Landstrom” über das flughafeneigene Blockheizkraftwerk oder über mobile Aggregate.

Der Flughafen Hamburg hat bereits seit langem ein Landeentgeltsystem etabliert, nach dem für Flugzeugtypen mit hohen Lärmemissionen erheblich höhere Entgelte anfallen als für modern lärmreduzierte Muster. In diesem System werden alle Flugzeugtypen in insgesamt 7 unterschiedlichen Lärmklassen zugeordnet, basierend auf tatsächlich gemessenen Lärmwerten. Dieses gibt Fluggesellschaften einen finanziellen Anreiz, leisere Flugzeugtypen am Flughafen Hamburg zu nutzen. In Ergänzung dazu wurde in den vergangenen Jahren der Betrieb von Flugzeugtypen der neuesten Generation (u. a. aus der A 320neo-Familie) verstärkt gefördert.

Eine weitere Verringerung von Bodenlärm entsteht durch den Betrieb einer Lärmschutzhalle auf dem Gelände der Lufthansa Technik AG, die für die Vermeidung von Triebwerksprobeläufen auf den Start- und Landebahnen entwickelt wurde.

Information

Lärmimmisionen sinken deutlich - Im Vergleich zu 1997 ist der Lärmteppich bei stetig steigenden Passagierzahlen um rund ein Drittel gesunken, während sich die Passagierzahlen im gleichen Zeitraum fast verdoppelt haben.

Portrait Jan-Eike Hardegen - Leitung Umwelt
Jan Eike Blohme-Hardegen
Leiter Abteilung Umwelt
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