Anleitung zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Waren im Großgepäck
Check-in
Verfahren am Check-in-Schalter: Lassen Sie das aufzugebende Gepäckstück, in dem sich die gekauften Waren befinden, beim Check-In ihrer Fluggesellschaft mit einem Gepäckanhänger versehen. Sagen Sie ausdrücklich, dass Sie das Gepäckstück für das Tax Refund-Verfahren noch beim Zoll vorführen wollen. Sie erhalten daraufhin das Gepäckstück - abweichend vom Normalverfahren - mit einem Gepäckanhänger zurück.
Verfahren am Self-Bag-Drop: Checken Sie Ihr Großgepäck an einem Self-Bag-Drop-Automaten ein, muss das Gepäckstück nach Erhalt des Gepäckanhängers wieder vom Annahme-Automaten heruntergenommen werden. Der vom Automaten ausgegebene Gepäckanhänger ist am Gepäckstück anzubringen.- Zoll (Terminal 1 - Ebene 1 - Abflug zwischen den Schalterreihen 3 & 4): Führen Sie das Großgepäck beim Zoll vor. Gehen Sie dazu mit Ihrem Großgepäck zum zentralen Tax Refund-Schalter des Zolls in das Terminal 1 auf der Abflugebene zwischen den Schalterreihen 3 und 4. Sie erhalten dort Ihre Tax Refund-Belege abgestempelt zurück und Ihr Gepäckstück wird vom Zoll zum Weitertransport entgegengenommen.
Waren im Handgepäck
Hinweis für Passagiere, die innerhalb der EU umsteigen: Der Zoll wird den Export von Waren im Handgepäck nur bestätigen, wenn Ihr Flug direkt von Hamburg in ein Nicht-EU-Land geht. Sollten Sie innerhalb der EU umsteigen, erhalten Sie die Ausfuhrbestätigung für Ihre Waren im Handgepäck am Ort Ihres Umstiegs.
Sie erhalten die Stempel des Zolls erst nach der Sicherheitskontrolle
- Zoll: Durchlaufen Sie die Passkontrollstellen der Bundespolizei, die Tax Refund-Schalter des Zolls befinden sich nach der Kontrolle im Wartebereich Ihres Abfluggates. Für Flüge in die Länder des Schengenraumes (CH, NO, IS) oder auf die Kanarischen Inseln befinden sich die zuständigen Zollschalter bei Gate A33.
Hinweis: Die Tax Refund-Schalter des Zolls für Handgepäck sind teilweise nur temporär besetzt. Die Besetzungszeit beginnt etwa 15 Minuten vor Beginn des Boardings. Im Bedarfsfall finden Sie an den Tax Refund-Schaltern auch eine Telefonnummer, um einen Zollbeamten herbeirufen zu können. Führen Sie dem Zoll alle gekauften Waren immer zusammen mit den Tax Refund-Belegen vor. Der Zoll stempelt diese Belege ab und gibt sie Ihnen zurück.
Tax Refund: Tragen Sie in die, vom Zoll abgestempelten Belege, gut leserlich Ihre Kreditkartennummer und das Validierungsdatum der Kreditkarte in das entsprechende Feld ein.
Übersenden Sie dann die abgestempelten und vollständig ausgefüllten Tax Refund-Belege von Ihrem Wohnort aus per Post an die Erstattungsstelle. Ein entsprechender Freiumschlag für den Versand wurde Ihnen beim Einkauf Ihrer Waren vom Ladengeschäft übergeben.
Geldautomaten im Öffentlichen Bereich
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