Flughafensicherheit

Airport Security

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Die Zahl der Passagiere steigt fortlaufend. Immer mehr Menschen haben das Verlangen zu reisen, der Druck, immer weitere Entfernungen in kürzester Zeit zu ermöglichen, steigt.

Auch der Aspekt Luftsicherheit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Für die Aviation Security sind mehrere Instanzen verantwortlich. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind die Aufgaben unter allen Beteiligten klar verteilt.

Die ICAO (International Civil Aviation Organization) legt Grundsätze und Richtlinien in der Zivilluftfahrt fest, diese werden wiederum durch die EU verordnet und durch nationale Gesetze umgesetzt.

Das Luftsicherheitsgesetz sorgt dafür, Gefahren vom Luftverkehr fernzuhalten. Auch die Flughafen Hamburg GmbH ist durch dieses Gesetz dazu verpflichtet, für die Sicherheit des Luftverkehrs zu sorgen.


Die Abteilung Flughafensicherheit ist u.a. zuständig für:

  • Personen- und Warenkontrolle an Zugängen und Zufahrten zum Sicherheitsbereich
  • Prüfung, Vergabe und Verwaltung von Flughafenausweisen und Fahrgenehmigungen für Besucher, sowie das Personal
  • Objektschutz
  • Prüfung und Ausgabe von Schlüsseln sowie Vergabe von Zutrittsberechtigungen
  • Kontrolle der Grenzen zum Sicherheitsbereich (§8 LuftSiG Grenzen)
  • Dokumentation und Hilfestellung bei Unfällen
  • Planung von Sicherheitsprozessen und der Sicherheitsinfrastruktur sowie Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen und Erstellung des Luftsicherheitsplans
  • Benennung und Überprüfung von bekannten Lieferanten

Zugang zum Sicherheitsbereich des Hamburg Airport

Als Reaktion auf die Terror-Anschläge in New York vom 11. September 2001 beschlossen Europäisches Parlament und Rat gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Diese wurden unmittelbar geltendes Recht, das von den Beteiligten am Luftverkehr zügig umgesetzt werden musste.

Seit dem 1. Januar 2006 beinhaltet der sog. „Sensible Teil des Sicherheitsbereichs“ große Teile der Terminalanlagen, die gesamten Vorfeld- und Hangarbereiche sowie Teile des Frachtbereiches. Sie liegen somit „hinter“ den Kontrollstellen innerhalb der Terminalanlagen sowie hinter den Zufahrtswachen „Nordtor-Wache“, „Südtor-Wache“ sowie der Bedarfswache „Norderstedt“.

Dies bedeutet, dass jede Person und alle mitgeführten Gegenstände nach §8 LuftSiG durchsucht und kontrolliert werden müssen, ehe ein Zugang zum Sensiblen Teil des Sicherheitsbereich gestattet werden kann.

Für die Terminalbereiche erfolgen diese Kontrollen jeweils an einer der Kontrollstellen innerhalb des Terminals. Wer auf die Vorfeld- und Hangarbereiche einfahren möchte, wird an der Südtor-Wache, Nordtor-Wache oder der Wache Norderstedt kontrolliert. Hier werden zusätzlich auch die Fahrzeuge inklusive Ladung nach dem von der EU definierten Verfahren inspiziert.

Mitarbeiter bzw. Besucher erhalten in der Ausweisstelle (Gebäude 235) ihren Dauer- oder Tagesausweis. Hilfsweise können Tagesausweise für Besucher auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausweisstelle an der Südtor-Wache oder Nordtor-Wache ausgestellt werden. Besucher müssen sich im Sicherheitsbereich immer in ständiger Begleitung eines Flughafenausweisinhabers befinden. Es dürfen pro Besucher und Monat maximal 5 Tagesausweise ausgestellt werden, insgesamt pro Jahr jedoch maximal 12 Tagesausweise.

Die Flughafen Hamburg GmbH betreibt die Personal- und Warenkontrollstellen mithilfe eines Sicherheitsdienstleisters. Vor einem Zugang in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs erfolgt durch diesen Dienstleister eine Personen- und Warenkontrolle sowie ggf. zusätzlich eine Fahrzeugkontrolle. Es befinden sich mehrere Personen- und Warenkontrollstellen in den Terminals. Für eine jeweils direkte Zufahrt zum Vorfeld bzw. der betrieblichen Umlaufstraße stehen die Südtor-Wache, die Nordtor-Wache sowie die Bedarfswache Norderstedt zur Verfügung.

Damit die Kontrollen nach §8 LuftSiG zügig und ohne Beeinträchtigung der Betriebsabläufe durchgeführt werden können ist folgendes zu beachten:

  • dass ein Zugang bzw. Zufahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs nur zulässig sind, wenn sie betrieblich notwendig sind.
  • unnötiges Mitführen von Gegenständen an der Person oder in den Fahrzeugen bei Zugang/Zufahrt in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs zu vermeiden, da sich damit der Kontrollvorgang und die Wartezeit für Dritte verlängert.

Dauerausweis*

Dauerausweise sind für alle Personen erforderlich, die mehr als 12 Tage pro Kalenderjahr im Sensiblen Teil des Sicherheitsbereich des Flughafens Hamburg tätig sind, sowie Personen, die in der Transportkette der reglementierten Beauftragten und der reglementierten Lieferanten für Flughafenlieferungen eingebunden sind.

Mindestvoraussetzung zum Erhalt eines Dauerausweises ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG und der erfolgreiche Abschluss der Luftsicherheitsschulung nach LuftSiSchulV sowie ggf. weiterer Schulungen.

Es gibt folgende Arten von Dauerausweisen:

  • Grüne Ausweise: Zugang zum HACC - Hamburg Airport Cargo Center
  • Graue Ausweise: Zugang in die Gepäckausgabe sowie landseitige Verwaltungsgebäude
  • Blaue Ausweise: wie graue Ausweise, zusätzlich Zugang zu den luftseitigen Terminalanlagen
  • Gelbe Ausweise: wie blaue Ausweise, zusätzlich Begehen Vorfeld
  • Rote Ausweise: wie gelbe Ausweise, zusätzlich Befahren Vorfeld

Bei der Ausstellung eines Ausweises sind grundsätzlich alle jeweils erforderlichen Schulungen nachzuweisen. 

Die Ausweise werden für 60 Monate kostenpflichtig ausgestellt. Sie werden ab dem jeweils zweiten Gültigkeitsjahr in einer kontinuierlichen, gleichmäßigen Jahresgebühr abgerechnet. In diesen Jahresgebühren sind sämtliche Kosten der jeweiligen Schulungen enthalten, unabhängig der Länge der Gültigkeitsdauer dieser Schulungen sowie, nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeit, auch die Ausstellung eines neuen Ausweises.

Für die Einhaltung von Fristen ist der jeweilige Ausweisinhaber eigenverantwortlich zuständig. Als unverbindlicher Service erfolgt eine automatisierte und personenbezogene Mailbenachrichtigung, für die jedoch keine Haftung und Gewähr übernommen wird. Werden Fristen versäumt, erfolgt systemseitig eine automatische Sperrung des jeweiligen Ausweises.

Dauerausweise sind Eigentum der Flughafen Hamburg GmbH und sind jeweils auf Verlangen jederzeit zurückzugeben. Sie sind im Sicherheitsbereich stets sichtbar an der Oberbekleidung zu tragen. Sie dürfen keinesfalls missbräuchlich genutzt werden, um z.B. Zugang zu einem Luftfahrzeug, zum Zwecke einer Flugreise, zu erhalten. Auch das Überlassen eines Ausweises an andere Personen stellt eine Ordnungswidrigkeit / Straftat dar.

Die Kosten der Ausweise variieren je nach Ausweisfarbe. Nähere Einzelheiten sind in der Entgeltordnung / Sonderleistungsverzeichnis definiert.

Die Beantragung (im Original) und die Ausgabe erfolgt ausschließlich über bzw. in der Ausweisstelle (Gebäude 235). Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.


Tagesausweis*

Tagesausweise sind erforderlich für Personen, die gelegentlich im Sensiblen Teil des Sicherheitsbereiches einer beauftragten Tätigkeit nachgehen bzw. sich im Sensiblen Teil des Sicherheitsbereich aufhalten. Diese Personen müssen ständig und unmittelbar von einer Person mit Dauerausweis begleitet werden. Der Zutritt wird für max. 5 Tage pro Monat, insgesamt jedoch für maximal 12 Tage pro Kalenderjahr gewährt.

Der Antrag steht unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Er ist vom Antragsteller vollständig auszufüllen und rechtzeitig an die Ausweisstelle zusenden. Rechtzeitig ist der Antrag, wenn er mindestens 48 h vor dem Besuchstermin und zu den Öffnungszeiten der Ausweisstelle vorliegt.

Die Beantragung, Ausgabe und ggfls. Hinterlegung erfolgt über bzw. in der Ausweisstelle (Gebäude 235). Hilfsweise können Tagesausweise auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausweisstelle an der Südtor-Wache oder Nordtor-Wache ausgestellt werden. Besucher müssen sich im Sicherheitsbereich immer in ständiger, durchgängiger Begleitung eines Dauerausweisinhabers befinden.


Schlüsselkarte*

Schlüsselkarten sind für Personen erforderlich, die ausschließlich im öffentlichen, landseitigen Bereich tätig sind (z. B. Shops) und Zugang zu Lagerräumen im hausrechtlich gesicherten Bereich benötigen.

Zum Erhalt einer Schlüsselkarte ist weder die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG, noch die Luftsicherheitsschulung nach LuftSiSchulV notwendig. Eine Schlüsselkarte wird jeweils personenbezogen in der Ausweisstelle ausgegeben und ist jeweils für 12 Monate freigeschaltet.

Die Beantragung (im Original) und Ausgabe erfolgt in bzw. durch die Ausweisstelle (Gebäude 235). Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.


* Gebührenpflichtig lt. gültigem Entgeltordnung / Sonderleistungsverzeichnis der Flughafen Hamburg GmbH

Dauerfahrplaketten*

Eine Dauerfahrplakette ist für eine permanente Einfahrt eines KFZ in den Sensiblen Teil des Sicherheitsbereich erforderlich und ist jeweils für ein Kalenderjahr bzw. bis zum Ablauf der Versicherung gültig. Es wird zwischen Plaketten für die Flugbetriebsflächen vom Betriebsbereich Nord bis zum Gebäude der DFS (gelb) sowie dem gesamten Sicherheitsbereich (grün) unterschieden.

Die Beantragung und Ausgabe erfolgt in der Ausweisstelle (Gebäude 235) und kann nur in Verbindung mit einer aktuellen Versicherungsbescheinigung, mit einer Deckungssumme von 100Mio. erfolgen. Auf dieser Bescheinigung muss ein Einsatz des Fahrzeuges auf dem Vorfeld / Flugbetriebsflächen, sowie mögliche Beschädigung an und mit LFZ bestätigt werden.

Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.


Tagesfahrplaketten*

Eine Tagesfahrplakette ist zur temporären Einfahrt eines Fahrzeugs (z.B. Ersatzwagen) in den Sensiblen Teil des Sicherheitsbereich erforderlich. In Verbindung mit einem Tagesausweis ist eine Tagesfahrplakette nur nutzbar, wenn eine ständige Begleitung des Besuchers durch einen Dauerausweisinhaber sichergestellt ist.

Die Tagesfahrplakette ist stets von außen gut sichtbar an dem jeweiligen KFZ anzubringen. Fahrzeuge mit ungültigen, abgelaufenen oder nicht sichtbaren Plaketten werden auf Kosten des Halters aus dem Sicherheitsbereich entfernt.

Die Beantragung und Ausgabe erfolgt in der Ausweisstelle (Gebäude 235). Hilfsweise können Tagesfahrplaketten auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausweisstelle an der Südtor-Wache oder Nordtor-Wache ausgestellt werden.

Nähere Einzelheiten sind in den VZR – Verkehrs- und Zulassungsregeln definiert.


* Gebührenpflichtig lt. gültigem Sonderleistungsverzeichnis der Flughafen Hamburg GmbH

Formulare zum Download:

So finden Sie uns:

Lageplan Ausweisstelle und Schlüsseldienst

FAQ - Airport Security:

Der Bearbeitungszeitraum einer Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt in den meisten Fällen zwischen 6 bis 8 Wochen. Sobald Ihre Überprüfung von der Behörde abgeschlossen wurde, erhalten Sie Ihr Ergebnis an Ihre angegebene Postanschrift.

Wenn Sie schon an einem anderen deutschen Flughafen tätig waren und schon über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen, können Sie diese von der Behörde in Hamburg anerkennen lassen.

Eine Zutrittsberechtigung benötigen Sie nur, wenn Sie auch physisch den "sensiblen Teil des Sicherheitsbereiches“ betreten müssen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigen Sie auch für viele „externe“ Dienstleitungen (z. B. in der Sicheren Lieferkette). Der Antrag auf Zutrittsberechtigung darf nur eingereicht werden, wenn Ihnen schon ein aktueller Bescheid über Ihre Zuverlässigkeit aus einem anderem Bundesland vorliegt. Sie beantragen mit dem Formular einen ergänzenden Zutritt für den Hamburger Flughafen.

Wenn Sie ihren Ausweis verlieren, ist dieses sofort der Ausweisstelle oder der Leitstelle Sicherheit unter der Telefonnummer +49 (0)40 5075 6110 zu melden.

Ja. Zur Reglementierung der Mitnahme erhält jeder Antragsteller in der Ausweisstelle nach Beantragung eine Bescheinigung für berufstypisches Werkzeug.

Q&A - neue Ausweisordnung ab dem 01.03.2022:

Die Zusammenlegung von Preisen für Ausweise und Schulungen vereinfachen zum einen die Abrechnung auf beiden Seiten und zum anderen stellt es sicher, dass jedem Ausweis die notwendigen Sicherheitsschulungen zugeordnet sind.

Die roten Ausweise weisen nicht mehr nur aus, dass alle Betriebsflächen betreten werden dürfen, sondern enthalten neuerdings auch die Vorfeldfahrgenehmigung.

Die gelben Ausweise gelten neuerdings für alle Betriebsflächen, zeigen aber auch, dass das Befahren nicht gestattet ist.

Nur der rote FHG Ausweisinhaber erhält auch einen Vorfeldführerschein.

Beide Ausweisfarben bedürfen ab dem 01.03.2022 einer ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) sowie einer Luftsicherheitsschulung.

Für diesen Sonderfall gibt es Schlüsselkarten, die den Mitarbeiter als nicht überprüfte Person ausweisen, aber den Zugang zu öffentlich gelegenen Räumen gewähren. Der Preis liegt hierbei analog der grünen und grauen Ausweise, da diese priorisiert genutzt werden sollen.

Ja, entweder dann, wenn sich etwas ändert (ZÜP, Schulung, etc.) oder wenn die Firma zu einem Tausch aufgefordert wurde/wird.

Jeder Ausweisträger ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Schulungsintervalle zuständig.

Neuerdings werden als Beispiel Tagesausweise sowie Auswertung oder Verlustgebühren erhoben. Alle Angaben, sind im Sonderleistungsverzeichnis aufgeführt.

Diese ist nur noch 2 Jahre gültig.

Die Luftsicherheitsschulung bedarf erweiterter Inhalte, so dass auch der Zeitbedarf gestiegen ist.

Die Luftsicherheitsschulung ist mit einer Lernzielerfolgskontrolle ausgestattet.

Nein, alle Sicherheitsschulungen werden künftig nur noch als Web-based-Training (WBT) angeboten.

Kosten aller für den jeweiligen Ausweis erforderlichen Schulungen (Erstschulung und Refresher) sind in den Kosten des Ausweises inkludiert und werden nicht mehr gesondert abgerechnet.

Nur über eine personenbezogene Mailadresse kann der Lernende zur Schulung aufgefordert werden.

Sämtliche Kosten für die Ausweise und die entsprechenden Schulungen wurden zusammengelegt und kombiniert. Sie werden zukünftig anteilig für jeweils 12 Monate pauschaliert abgerechnet.

Bei Verlust eines Dauerausweises ist ein neuer, codierter Dauerausweis erforderlich. In diesem Fall wird die jeweilige Jahresgebühr „Folgejahr“ in Rechnung gestellt. Die Gültigkeit dieses neuen Dauerausweises beträgt ab der Ausstellung volle 12 Monate. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Gültigkeit der Schulungen nicht ändert. D.h. ein „gültiger“ Ausweis kann sich trotzdem sperren, wenn eine entsprechende Schulung überfällig ist.

Bestehende Ausweise behalten so lange ihre Gültigkeit, bis eine „Änderung“ eintritt. Eine Änderung kann z.B. eine abgelaufene Schulung sein, eine Änderung der Tätigkeit, Qualifikation, Abteilung oder Firma. Eine Änderung kann auch ein Ablaufen der Zuverlässigkeit nach §7 LuftSiG oder des Ausweises sein.

Zum 31.12.2021 traten einige Änderungen im EU-Recht und damit in dem sog. Nationalen Luftsicherheitsprogramm in Kraft. Hierbei müssen auch wir als Flughafen unter vielen weiteren Punkten und Aspekten "geeignete interne Bestimmungen und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und zur Förderung der Sicherheitskultur" erlassen. In diesem Zusammenhang und in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde wurde erkannt, dass wir Personen, die einen offiziellen Ausweis der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) tragen, den Flughafen repräsentieren und damit in der Öffentlichkeit dadurch eine gewisse Garantenfunktion als Mitglied des „HAM Airport“ haben. Daraus resultiert die Forderung, dass zukünftig auch alle diese FHG-Ausweisträger entsprechend nach § 7 LuftSiG überprüft und einschlägig geschult sein müssen.

Wer keinen offiziellen FHG-Ausweis will oder auch nicht braucht, kann alternativ eine sog. "personalisierte Schlüsselkarte" beantragen, um darüber den Zugang zu Betriebsgeländen (z.B. grüne Ausweise HACC), sowie Zugang in die Gebäude / Ebenen und ggf. in die Mietbereiche zu bekommen.

Für alle Ausweise der Flughafen Hamburg GmbH ist als Mindestvoraussetzung die Schulung nach Kapitel 11.2.6 des sog. „Nationalen Luftsicherheitsprogramms“ zu absolvieren. Diese Schulung bietet u.a. der Flughafen Hamburg als WBT – Web Based Training an. Diese Schulung wurde gemäß EU-Vorgabe zum 01.01.2022 um den Punkt „Sicherheitskultur“ erweitert.

Wer keinen offiziellen FHG-Ausweis will oder auch nicht braucht, kann alternativ eine sog. "personalisierte Schlüsselkarte" bei der Ausweisstelle beantragen, die die benötigten Freischaltungen zu den landseitigen, betrieblich genutzten Flächen, wie z.B. Büroräumen ermöglicht.

Der Flughafen Hamburg bietet ausschließlich die Schulung nach Kapitel 11.2.6 des sog. Nationalen Luftsicherheitsprogramms an. Diese Schulung wurde aufgrund einer Änderung im EU-Recht um das Thema „Sicherheitskultur“ ergänzt.

Alle anderen Schulungen des Kapitels 11.2.x sind unabhängig davon und je nach Erfordernis und benötigter Qualifikation weiterhin in Eigenregie zu absolvieren.

Es werden von der Flughafen Hamburg auch weiterhin externe Luftsicherheitszertifikate gemäß Ziffer 11.2.6 des sog. Nationalen Luftsicherheitsprogramms sowie darüber hinaus auch entsprechend „höherwertige“ Schulungszertifikate, wie z.B. die Schulung mit der Ziffer 11.2.3.5, anerkannt.

Es ist vorgesehen, dass diese „personalisierte Schlüsselkarte auch für die Kantine genutzt werden kann.

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