Compliance - Meldekanäle

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Die Hamburg Airport Gruppe hat sich durch Qualität, Verlässlichkeit und Professionalität großes Ansehen weit über die Grenzen Norddeutschlands hinaus erarbeitet.

Grundlage dieses einwandfreien Rufs ist neben unserem großen Engagement der hohe ethische Anspruch an uns und unsere Geschäftspartner sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Wir verpflichten uns zu offenem, transparenten und fairen Handeln im gesamten geschäftlichen Alltag.

In diesem Rahmen setzen wir für die Flughafen Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ihre Mehrheitsbeteiligungsunternehmen die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) sowie das nationale Hinweisgeberschutzgesetz um.

Die EU- Whistleblower-Richtlinie sowie insbesondere das Hinweisgeberschutzgesetz dienen dem Schutz von Personen (z.B. vor arbeitsrechtlichen Sanktionen), soweit diese im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Informationen über (Rechts)Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen.

Etwaige Meldungen können entweder

an das Compliance Board gemeldet werden.

Eingehende Meldungen, insbesondere die Identität des Meldenden, werden vertraulich behandelt! Allen Meldungen wird durch die zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitglieder des Compliance Boards im Einzelfall nachgegangen.

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