BADV-Ausschreibung Flughafen Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dieser Seite finden Sie die begleitenden Unterlagen zur Vergabe einer Zulassung für die gebündelte Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten durch einen Dienstleister auf dem Flughafen Hamburg gemäß § 7 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV), soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft.
Downloadbereich: Ausschreibungsunterlagen
Frage: Im Sitzland unserer Gesellschaft werden keine Eintragungen in Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammer vorgenommen. Welches Verfahren ist in dieser Angelegenheit anzuwenden? Antwort: Sofern im Sitzland der Gesellschaft ein dem Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammer vergleichbares Register existiert, muss ein Auszug aus diesem Register vorgelegt werden. Existiert im Sitzland der Gesellschaft kein vergleichbares Register, muss alternativ eine Eigenerklärung eingereicht werden, in der erläutert wird, dass im Sitzland kein dem Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammer vergleichbares Register existiert.
Fragen & Antworten – Teilnahmewettbewerb BADV-Ausschreibung Flughafen Hamburg