Sperrgepäck

    Alle Informationen zu Sonder- und Sperrgepäck: Voraussetzungen, Aufgabeorte und wichtige Hinweise für Ihre Reise.

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    Sperrgepäck im Flugzeug mitnehmen

    Wichtige Informationen

    Sperrgepäck können Sie nicht über das normale Gepäckband aufgeben. Die Abgabe erfolgt an den Sperrgepäckschaltern in Terminal 1 oder Terminal 2. Als Sperrgepäck gelten beispielsweise Gepäckstücke, die:

    • die Maße von 65 x 85 x 42 cm oder ein Gewicht von 40 kg überschreiten
    • eine besondere Behandlung benötigen
    • lebende Tiere enthalten
    • Riemen oder Laschen haben (z. B. Rucksäcke)
    • Kinderwagen oder Buggys sind

    Informationen zu Kosten und Transportbedingungen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Information

    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Sondergepäck vor dem Abflug anmelden müssen. 

    Die häufigsten Sperrgepäck-Anmeldungen:

    Kinderwagen oder Buggys sind nach dem Check-in am Sperrgepäckschalter abzugeben. Ob Sie Ihre eigene Babyschale oder einen Kindersitz mit ins Flugzeug nehmen dürfen, bringen Sie am besten schon während der Flugbuchung bei Ihrer Airline in Erfahrung. Wichtig ist, dass der Untersatz Ihres Nachwuchses für die Nutzung im Flugzeug geeignet ist. Aufschluss darüber gibt Ihnen das Siegel „For Use in Aircraft“. 

    Auch für die Fahrradmitnahme im Flugzeug gelten bestimmte Regelungen. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Airline. Meist müssen Sie vor Ihrer Reise die Pedale und den Lenker abmontieren oder einklappen. Manche Fluggesellschaften verlangen außerdem, dass Sie die Luft aus den Reifen lassen oder das Vorderrad abmontieren. Bitte verpacken Sie Ihr Fahrrad in einem Karton oder einer stabilen Plastikfolie. Sie können auch eine spezielle Fahrradtasche erwerben. 

    Beachten Sie, dass E-Bikes im Flugzeug in der Regel nicht erlaubt sind. Bei einigen wenigen Airlines ist es möglich, ein E-Bike ohne Akku mitzuführen. Erkundigen Sie sich darüber am besten schon bei der Ticketbuchung. 

    Wollen Sie ein Instrument, beispielsweise Ihre Gitarre mit ins Flugzeug nehmen, muss auch dieses als Sperrgepäck angemeldet werden. Schließlich sind die meisten Musikinstrumente zu wertvoll, um auf dem Gepäckband zu landen. Kleinere Instrumente dürfen Sie manchmal sogar als Handgepäckstück mit in die Flugzeugkabine nehmen. Was Sie im Einzelnen beachten müssen, können Sie bei Ihrer Fluggesellschaft in Erfahrung bringen. 

    Ihre Skier inklusive Stöcke und Skischuhe können Sie auf Ihrem Flug in den Winterurlaub selbstverständlich ebenfalls als Sperrgepäck mitnehmen. Verpacken Sie dazu Skier und Stöcke in einer entsprechenden Skitasche. Die Schuhe sollten Sie separat verpacken. Wie lang und schwer Ihre Skiausrüstung maximal sein darf, unterscheidet sich von Airline zu Airline. 

    Ganz egal, ob Skateboard, Snowboard oder Surfboard – ins Flugzeug dürfen diese Sportgeräte nur als Sperrgepäck. Im Handgepäck können Sie sie nicht mitnehmen, da sie in der Flugkabine als Schlagwaffe gebraucht werden könnten. Damit das Board sicher am Zielort ankommt, machen einige Airlines zudem spezielle Vorgaben zur Verpackung.  

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