Wir möchten, dass Sie gut und sicher fliegen können. Auf dieser Seite bündeln wir für Sie alles Wissenswerte zu Test- und Nachweispflichten, Einreisebestimmungen und Quarantäneregelungen.
Bitte beachten Sie, dass allen Passagieren und Besuchern am Hamburg Airport das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen wird.
Ab 3. März 2022 reicht für die Einreise nach Deutschland generell ein Impf- bzw. Genesenennachweis beziehungsweise ein negatives Testergebnis (z.B. Antigentest, max. 24 Stunden alt) bei Ungeimpften – die Anmeldepflicht über die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) und die Quarantäneregeln werden bis auf weiteres aufgehoben, unabhängig davon aus welchem Land eingereist wird.
Hintergrund ist, dass in Deutschland ab 3. März 2022 vorerst keine Länder mehr als Risikogebiete ausgewiesen werden - ab dann werden Staaten nur noch als Risikogebiete eingestuft, sollte eine neuartige Virusvariante auftauchen.
Vor der Reise ins Ausland, sind einige wichtige Punkte zu prüfen:
Hinweis: Ab 3. März 2022 werden vorerst keine Länder mehr als Corona-Risikogebiete ausgewiesen. Eine Anmelde- oder Quarantänepflicht besteht nicht mehr – unabhängig davon, aus welchem Land eingereist wird.
Für die Einreise nach Deutschland reicht bis auf weiteres ein Impfnachweis, Genesennachweis oder ein negatives Corona-Testergebnis bei Ungeimpften. Dieser Nachweis ist vor Abflug der Fluggesellschaft vorzulegen. Die bundesweit geltende Einreiseverordnung sieht vor, dass Genesene und Geimpfte getesteten Personen grundsätzlich gleichgestellt werden. Wer über einen Genesenen- oder Impfnachweis verfügt, muss demnach kein negatives Testergebnis vorweisen können. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweis- bzw. Testpflicht befreit.
Diese vereinfachte Einreiseverordnung gilt so lange keine neue Virusvariante auftaucht.
Taucht eine neue Virusvariante auf, können Länder durch das RKI wieder als Risikogebiete ausgewiesen werden. Welche Einreiseregeln dann gelten, hängt vom Impf- bzw. Genesenenstatus des Reisenden ab und ob das Land als Hoch-Risikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft wurde.
Folgend erhalten Sie die Einreiseregeln im Überblick:
Nicht-Risikogebiet | Hoch-Risikogebiet | Virusvariantengebiet | |
Geimpfte und Genesene |
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Nicht Geimpfte |
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Eine Übersicht zur aktuellen Lage in den Reiseländern sowie aktuelle Empfehlungen für Reisende finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: Auswärtiges Amt - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Legen sie Gegenstände, die Sie in der Oberbekleidung mitführen, vorher in die Kontrollwanne. Die Luftsicherheitsassistenten führen im Bedarfsfall eine manuelle Personenkontrolle durch, indem Sie seitlich oder von rückwärts abgetastet werden. Bringen Sie bitte nur ein Handgepäckstück zur Kontrolle mit und nehmen Sie größere elektronische Gegenstände (wie z.B. Laptops, Tablets, medizinische Geräte) und den 1-Liter-Beutel mit Flüssigkeiten vorher aus Ihrem Handgepäck. Informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen für die Luftsicherheitskontrolle bei der Bundespolizei.
Eine Übersicht zur aktuellen Lage in den Reiseländern sowie aktuelle Empfehlungen für Reisende finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: Auswärtiges Amt - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Bitte informieren Sie sich zusätzlich darüber, welche Corona-Vorschriften an Ihrem Zielort gelten.
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