Sicherheitsvorschriften für Handgepäck
Handgepäck-Vorschriften auf Flugreisen
Wichtige Tipps für unsere Passagiere
Zu Ihrer Sicherheit hat die Europäische Kommission die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck beschränkt. Hamburg Airport hat für seine Passagiere wichtige Informationen zur EU-Sicherheitsvorschrift zusammengestellt. Die folgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesinnenministerium unter www.bmi.bund.de oder fragen Sie Ihre jeweilige Fluggesellschaft.
Eine Kurzfassung zum Download finden Sie in der rechten Spalte.
Was besagt die Handgepäck-Vorschrift?
Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU abgehen, ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wie Getränke, Gels und Cremes nur noch in begrenztem Maße erlaubt. Fluggäste werden daher gebeten, möglichst auf Flüssigkeiten im Handgepäck zu verzichten. Zugelassen sind Flüssigkeiten in Behältern bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Diese Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen, einschließlich der USA.
Im Reisegepäck dürfen Flüssigkeiten auch weiterhin in unbegrenzter Menge aufgegeben werden.
Die einzelnen Behälter (Dosen, Flakons, Tuben) im Handgepäck dürfen ein Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht überschreiten. Behältnisse, die ein größeres Fassungsvermögen haben, müssen an der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie nur teilweise befüllt sind. Der transparente Beutel kann grundsätzlich eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig verschließbar sein. Gefäße, die nur im geöffneten Beutel Platz finden, dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Gummiband oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt.
Pro Passagier ist nur ein solcher Plastikbeutel erlaubt. Dieser Plastikbeutel muss zum separaten Röntgen unaufgefordert aus dem Handgepäck genommen werden.
Was zählt zu Flüssigkeiten?
Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Als solche gelten zum Beispiel flüssige Wimperntusche und Lipgloss, Deoroller, Joghurt und Frischkäse.
Woher bekommt man die wieder verschließbaren transparenten Tüten?
Fluggäste, die Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren müssen, werden gebeten, vor ihrer Anreise zum Flughafen die Behälter in die vorgeschriebenen Plastiktüten zu verpacken.
Die wieder verschließbaren transparenten Tüten mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter können in vielen Supermärkten als Gefrierbeutel gekauft werden. Zulässig sind Beutel mit einem Zippverschluss, Klettverschluss, Quetsch- oder Kordelzugverschluss.
Alternativ können Passagiere die vorgeschriebenen Tüten an einem der vier Flight-Bag-Automaten am Hamburger Flughafen kaufen. Diese stehen vor den Bordkartenkontrollen in Terminal 1 und Terminal 2. Eine Packung mit zwei Tüten kostet 1,- Euro.
Was passiert, wenn eine Cremedose oder Parfumflasche mehr als 100 ml Flüssigkeit enthält?
Diese Cremedose oder Parfumflasche darf nicht im Handgepäck transportiert werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Cremedose oder Parfumflasche zum Beispiel nur noch halb befüllt ist. Sie muss vor der Sicherheitskontrolle abgegeben werden.
Was kann der Passagier tun, wenn er vermeiden möchte, z.B. ein teures Parfum in einem Flakon von mehr als 100 ml vor der Sicherheitskontrolle abgeben zu müssen?
Grundsätzlich sollten Fluggäste ihre Flüssigkeiten im Reisegepäck aufgeben. Wurde dies versäumt, können Flüssigkeiten z. B. einem nicht mitfliegenden Bekannten oder Verwandten mitgegeben werden, nachträglich im aufzugebenden Reisegepäck eingecheckt werden, als Postpaket an die eigene Adresse verschickt oder gegen Gebühr bei der Gepäckaufbewahrung des Flughafens gelagert werden.
Was geschieht mit Gegenständen, die dennoch vor der Sicherheitskontrolle abgegeben werden?
Sofern Sie keine der genannten Möglichkeiten haben, müssen diese Gegenstände in dafür vorgesehene Behälter abgegeben werden, deren Inhalt von Hamburg Airport entsorgt wird.
Gibt es Ausnahmen von der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck?
Medikamente und Spezialnahrung, wie z.B. Nahrungsmittel für Diabetiker oder Babynahrung für mitreisende Kleinkinder, können auch außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert werden, sofern sie während des Fluges benötigt werden.
Passagiere müssen dem Sicherheitspersonal diese Flüssigkeiten vorlegen und auf Verlangen den Bedarf während des Fluges glaubhaft machen, z.B. durch ein Rezept.
Was gilt für Travel Value & Duty Free Produkte, die am Flughafen gekauft wurden?
Travel Value & Duty Free Produkte werden vor dem Verkauf mehrfach sicherheitskontrolliert. Alle Produkte, die der Passagier im Sicherheitsbereich eines Flughafens innerhalb der Europäischen Union kauft, kann er in unbegrenzter Menge als Handgepäck mit in die Flugzeugkabine nehmen. Dies gilt auch für Parfum, Kosmetik und Spirituosen.
Um die Sicherheitskette bis ins Flugzeug zu verlängern, werden die Einkäufe an der Kasse der Travel Value & Duty Free Shops den Reisenden in versiegelten Tüten ausgehändigt. Zusätzlich sollte der Kunde eine Verkaufsquittung bei sich führen, die belegt, dass die Ware an diesem Tag an diesem Flughafen gekauft wurde.
Was gilt für Travel Value & Duty Free Produkte, die an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden?
Travel Value & Duty Free Produkte, inklusive Flüssigkeiten, die an Bord eines EU-Luftfahrtunternehmens gekauft wurden, dürfen in unbegrenzter Menge als Handgepäck mitgeführt werden.
Bitte ausreichend Zeit für Sicherheitskontrollen einplanen
Passagiere müssen nicht nur alle Flüssigkeiten zum separaten Röntgen auf das Band legen, sondern auch alle größeren elektronische Geräte, wie z. B. Laptops. Zudem müssen Jacken und Mäntel vor der Personenkontrolle ausgezogen und separat geröntgt werden.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitskontrollen empfiehlt Hamburg Airport seinen Passagieren, das Handgepäck auf das Nötigste zu begrenzen und ausreichend Zeit für Gepäck- und Personenkontrollen einzuplanen. Für innerdeutsche und innereuropäische Flüge wird empfohlen, etwa 90 Minuten vor dem Abflug am Hamburg Airport einzutreffen. Für interkontinentale Flüge ist ein Eintreffen von bis zu drei Stunden vor dem Abflug ratsam.
Weltweit gültige Regelungen für Handgepäck auf Flugreisen
Welche Gegenstände dürfen zusätzlich mit in die Kabine genommen werden?
- eine Handtasche, eine kleine Umhänge- oder Handgelenktasche
- ein Mantel, Umhang oder Reisedecke
- eine kleine Kamera oder ein Fernglas
- eine angemessene Menge an Reiselektüre
- ein Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
- ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die der Passagier angewiesen ist
- zusätzliche versiegelte Plastiktüten mit Duty-Free-Waren
Welche Gegenstände sind im Handgepäck tabu?
Grundsätzlich dürfen im Handgepäck keine gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden, die dazu geeignet sind, andere Menschen zu verletzen. Hierzu zählen:
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können, sowie Waffenimitate
- spitze und scharfe Gegenstände, wie zum Beispiel Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter, Nagelfeilen, Schraubenzieher und Flaschenöffner
- stumpfe Gegenstände, wie Golfschläger, Baseball- und Hockeyschläger und Skateboards
- Sprengstoffe und brennbare Stoffe, wie zum Beispiel Feuerwerkskörper, einschließlich Tischfeuerwerk,
und Fackeln, Spielzeugpistolen mit Zündplättchen, Farbe in Sprühdosen und Gasbehälter für Campingkocher
Eine Liste der verbotenen Gegenstände auf Flugreisen hat das Bundesinnenministerium herausgegeben:
Verbotene Gegenstände bei Flugreisen